
Sozialpsychiatrische Dienst
Der Sozialpsychiatrische Dienst betreut
chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen,
die aufgrund ihrer Erkrankung
unter erheblichen sozialen Beeinträchtigungen leiden. Auch
ist der Sozialpsychiatrische Dienst Ansprechpartner für
Angehörige von psychisch Kranken.
Beratung und Angebote
Hilfestellung
nach einem Klinikaufenthalt,
bei Problemen
in der Alltagsbewältigung,
Unterstützung und Begleitung
in Krisensituationen,
im
Umgang mit Behörden und Einrichtungen,
Informationen über
Hilfeangebote anderer Dienste und Einrichtungen.
Die Beratung ist kostenlos, überkonfessionell
und unterliegt der Schweigepflicht.
Weitere Angebote im Bereich der sozialpsychiatrischen Versorgung
in der Region Eberbach sind die Soziotherapie, das Betreute Wohnen
für psychisch kranke Menschen, die Tagesstätte und
Gruppenangebote, u.a. auch für Angehörige.
Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet bei Bedarf mit niedergelassenen Ärzten,
Psychiatrischen Kliniken und Einrichtungen der psychosozialen
Versorgung zusammen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist zuständig für
die Gemeinden Eberbach, Heddesbach, Hirschhorn, Neckarsteinach
und Schönbrunn.
Kontakt: Dienststelle
Eberbach
Soziotherapie
Zum Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes
zählt auch die Soziotherapie, eine ambulante Leistung für
chronisch psychisch kranke Menschen.
Das soll Soziotherapie erreichen
Vermeidung
eines Klinikaufenthalts,
Inanspruchnahme ärztlich
verordneter Leistungen,
erkennen
der eigenen Krankheitssymptomatik und damit eine
Verbesserung
der Compliance (- Mitarbeit, Einwilligung in das
therapeutische
Vorgehen),
Verbesserung
der Kompetenzen in verschiedenen Lebensbereichen,
Soziotherapie
beinhaltet auch Hilfestellung in Krisensituationen.
Voraussetzungen für
Soziotherapie
Mitgliedschaft
in einer Krankenkasse,
Bereitschaft
des Betroffenen zur Mitwirkung,
schwere psychische Erkrankung
nach ICD – 10
mit Fähigkeitsstörungen
(u.a. Antriebs-, Belastbarkeits- und Verhaltensstörungen),
ausgeprägte
Funktionsbeeinträchtigungen gemäß der
GAF Skala
(-
Skala zur Erfassung des Funktionsniveaus).
So wird Soziotherapie verordnet
Menschen
mit psychischer Erkrankung wenden sich wegen einer Verordnung
für Soziotherapie an einen Facharzt für Psychiatrie
bzw. Nervenheilkunde oder an eine Institutsambulanz. Eingeschränkt
ist auch eine Verordnung durch den Hausarzt möglich.
Der
Betroffene, der Facharzt und die Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen
Dienstes erarbeiten gemeinsam einen Betreuungsplan, der bei
der Krankenkasse eingereicht wird. Nach Genehmigung durch
die Krankenkasse wird die Soziotherapie in einem festgelegten
Zeitrahmen durch die Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen
Dienstes durchgeführt. Soweit keine Zuzahlungsbefreiung
vorliegt, besteht die Zuzahlungspflicht nach den gesetzlichen
Vorschriften.
Kontakt: Dienststelle
Eberbach
Betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen
Das Betreute Wohnen ist ein Angebot für psychisch kranke
Menschen, die vorübergehend oder auf Dauer in ihrer selbstständigen
Lebensführung beeinträchtigt sind. Es handelt sich
vor allem um psychisch kranke Menschen, die nach einem Klinik-,
Heim- oder Wohngemeinschaftsaufenthalt eine regelmäßige
und umfassende Betreuung benötigen, die von anderen Diensten
nicht geleistet werden kann. Voraussetzung für die Teilnahme
am Betreuten Wohnen ist eine eigene Wohnung. Es werden dann
regelmäßig Hausbesuche
durchgeführt.
Im Rahmen des Betreuten Wohnens soll die
Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen in ein normales
Leben erreicht werden.
Die Betreuung kann sich auf verschiedene Lebensbereiche erstrecken:
z.B. Tagesplanung und -gestaltung, Haushaltsführung,
Umgang mit Geld, Unterstützung bei der Inanspruchnahme
fach-/ärztlicher Hilfe, Gestaltung von Freizeit und sozialen
Kontakten, Entwicklung einer beruflichen Perspektive. Auch
die Hilfestellung in Krisensituationen und bei Behördenkontakten
zählt zum Angebot im Betreuten Wohnen.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Ärztliches
Gutachten,
Zusage
des zuständigen
Kostenträgers, in der
Regel der örtliche
Sozialhilfeträger, oder
Selbstzahler,
Bereitschaft
zur Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Dienstes,
regelmäßige
Inanspruchnahme fachärztlicher
Hilfe.
Das Betreute Wohnen wird für die Gemeinden Eberbach, Heddesbach,
Hirschhorn, Neckarsteinach und Schönbrunn angeboten.
Kontakt: Dienststelle
Eberbach
Tagesstätte für psychisch kranke Menschen
Die Tagesstätte unterstützt mit ihren Angeboten
psychisch kranke Menschen und gibt ihnen die Möglichkeit,
dem Tag eine Struktur zu geben, Fähigkeiten zu entwickeln
und zu trainieren, Freizeit zu gestalten und Kontakte zu anderen
Menschen zu pflegen.
Der Sozialpsychiatrische Dienst ist in
das Angebot der Tagesstätte
eingebunden und bietet bei Bedarf Hilfestellung und Beratung
bei Fragestellungen und Problemen an.
Die Tagesstätte in Eberbach ist an drei Tagen in der
Woche stundenweise geöffnet.
Zurzeit finden folgende
Angebote statt:
Malen
und Zeichnen,
Schreibwerkstatt „ABC & Druckerschwärze“,
Töpferkurs,
Stricken – Häkeln – Weben,
Kochtreff.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Tagesstätte ist ein offenes Angebot und jeder Interessierte,
der zum Kreis der chronisch psychisch kranken Menschen gehört,
kann zu den Öffnungszeiten die Tagesstätte besuchen.
Der Besuch der Tagesstätte ist i.d.R. kostenlos. Die Öffnungszeiten
stehen in der Tagespresse oder können beim Diakonischen
Werk bzw. Sozialpsychiatrischen Dienst erfragt werden. Es empfiehlt
sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Mitarbeiterin
der Tagesstätte.
Die Tagesstätte können Menschen aus den Gemeinden
Eberbach, Heddesbach, Hirschhorn, Neckarsteinach und Schönbrunn
besuchen.
Kontakt: Dienststelle
Eberbach |