Sozialpsychiatrische Dienst
Der Sozialpsychiatrische Dienst betreut chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung unter erheblichen sozialen Beeinträchtigungen leiden. Auch ist der Sozialpsychiatrische Dienst Ansprechpartner für Angehörige von psychisch Kranken.

Beratung und Angebote
Hilfestellung nach einem Klinikaufenthalt,
bei Problemen in der Alltagsbewältigung,
Unterstützung und Begleitung in Krisensituationen,
im Umgang mit Behörden und Einrichtungen,
Informationen über Hilfeangebote anderer Dienste und Einrichtungen.

Die Beratung ist kostenlos, überkonfessionell und unterliegt der Schweigepflicht.

Weitere Angebote im Bereich der sozialpsychiatrischen Versorgung in der Region Eberbach sind die Soziotherapie, das Betreute Wohnen für psychisch kranke Menschen, die Tagesstätte und Gruppenangebote, u.a. auch für Angehörige.

Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet bei Bedarf mit niedergelassenen Ärzten, Psychiatrischen Kliniken und Einrichtungen der psychosozialen Versorgung zusammen.

Der Sozialpsychiatrische Dienst ist zuständig für die Gemeinden Eberbach, Heddesbach, Hirschhorn, Neckarsteinach und Schönbrunn.

Kontakt: Dienststelle Eberbach

 

Soziotherapie
Zum Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes zählt auch die Soziotherapie, eine ambulante Leistung für chronisch psychisch kranke Menschen.

Das soll Soziotherapie erreichen
Vermeidung eines Klinikaufenthalts,
Inanspruchnahme ärztlich verordneter Leistungen,
erkennen der eigenen Krankheitssymptomatik und damit eine
Verbesserung der Compliance (- Mitarbeit, Einwilligung in das
therapeutische Vorgehen),
Verbesserung der Kompetenzen in verschiedenen Lebensbereichen,
Soziotherapie beinhaltet auch Hilfestellung in Krisensituationen.

Voraussetzungen für Soziotherapie
Mitgliedschaft in einer Krankenkasse,
Bereitschaft des Betroffenen zur Mitwirkung,
schwere psychische Erkrankung nach ICD – 10 mit Fähigkeitsstörungen
(u.a. Antriebs-, Belastbarkeits- und Verhaltensstörungen),
ausgeprägte Funktionsbeeinträchtigungen gemäß der GAF Skala
(- Skala zur Erfassung des Funktionsniveaus).

So wird Soziotherapie verordnet
Menschen mit psychischer Erkrankung wenden sich wegen einer Verordnung für Soziotherapie an einen Facharzt für Psychiatrie bzw. Nervenheilkunde oder an eine Institutsambulanz. Eingeschränkt ist auch eine Verordnung durch den Hausarzt möglich.

Der Betroffene, der Facharzt und die Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes erarbeiten gemeinsam einen Betreuungsplan, der bei der Krankenkasse eingereicht wird. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse wird die Soziotherapie in einem festgelegten Zeitrahmen durch die Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes durchgeführt. Soweit keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, besteht die Zuzahlungspflicht nach den gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt: Dienststelle Eberbach

 

Betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen
Das Betreute Wohnen ist ein Angebot für psychisch kranke Menschen, die vorübergehend oder auf Dauer in ihrer selbstständigen Lebensführung beeinträchtigt sind. Es handelt sich vor allem um psychisch kranke Menschen, die nach einem Klinik-, Heim- oder Wohngemeinschaftsaufenthalt eine regelmäßige und umfassende Betreuung benötigen, die von anderen Diensten nicht geleistet werden kann. Voraussetzung für die Teilnahme am Betreuten Wohnen ist eine eigene Wohnung. Es werden dann regelmäßig Hausbesuche durchgeführt.

Im Rahmen des Betreuten Wohnens soll die Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen in ein normales Leben erreicht werden.
Die Betreuung kann sich auf verschiedene Lebensbereiche erstrecken: z.B. Tagesplanung und -gestaltung, Haushaltsführung, Umgang mit Geld, Unterstützung bei der Inanspruchnahme fach-/ärztlicher Hilfe, Gestaltung von Freizeit und sozialen Kontakten, Entwicklung einer beruflichen Perspektive. Auch die Hilfestellung in Krisensituationen und bei Behördenkontakten zählt zum Angebot im Betreuten Wohnen.

Voraussetzungen für die Teilnahme
Ärztliches Gutachten,
Zusage des zuständigen Kostenträgers, in der Regel der örtliche
Sozialhilfeträger, oder Selbstzahler,
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Dienstes,
regelmäßige Inanspruchnahme fachärztlicher Hilfe.

Das Betreute Wohnen wird für die Gemeinden Eberbach, Heddesbach, Hirschhorn, Neckarsteinach und Schönbrunn angeboten.

Kontakt: Dienststelle Eberbach

 

Tagesstätte für psychisch kranke Menschen
Die Tagesstätte unterstützt mit ihren Angeboten psychisch kranke Menschen und gibt ihnen die Möglichkeit, dem Tag eine Struktur zu geben, Fähigkeiten zu entwickeln und zu trainieren, Freizeit zu gestalten und Kontakte zu anderen Menschen zu pflegen.

Der Sozialpsychiatrische Dienst ist in das Angebot der Tagesstätte eingebunden und bietet bei Bedarf Hilfestellung und Beratung bei Fragestellungen und Problemen an.

Die Tagesstätte in Eberbach ist an drei Tagen in der Woche stundenweise geöffnet. Zurzeit finden folgende Angebote statt:
Malen und Zeichnen,
Schreibwerkstatt „ABC & Druckerschwärze“,
Töpferkurs,
Stricken – Häkeln – Weben,
Kochtreff.

Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Tagesstätte ist ein offenes Angebot und jeder Interessierte, der zum Kreis der chronisch psychisch kranken Menschen gehört, kann zu den Öffnungszeiten die Tagesstätte besuchen. Der Besuch der Tagesstätte ist i.d.R. kostenlos. Die Öffnungszeiten stehen in der Tagespresse oder können beim Diakonischen Werk bzw. Sozialpsychiatrischen Dienst erfragt werden. Es empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Mitarbeiterin der Tagesstätte.

Die Tagesstätte können Menschen aus den Gemeinden Eberbach, Heddesbach, Hirschhorn, Neckarsteinach und Schönbrunn besuchen.

Kontakt: Dienststelle Eberbach