Sozialrechtliche Beratung

 

Beratung und Hilfe

Die sozialrechtliche Beratung nennen wir Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit. Sie versteht sich als Anwalt für Menschen in Not. Daraus folgt eine eindeutige Handlungsnotwendigkeit, für benachteiligten Menschen einzutreten und diese zu unterstützten. Neben individuellen Hilfen umfasst das auch die sozialpolitische Interessensvertretung für diese Personengruppe.

Kernaufgabe ist, den Menschen zu einer gerechten Teilhabe zu befähigen und aktiv für die Gestaltung einer gerechten Gesellschaft einzutreten. Menschen besitzen verschiedene Begabungen und Fähigkeiten, mit denen sie sich in der Gemeinschaft einbringen und für ihr eigenes Leben Verantwortung übernehmen können. Deshalb benötigen sie auch in verschiedenen Lebensbereichen unterschiedliche Hilfe. In der Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit wird nach dem individuellen Bedarf der Hilfesuchenden unterstützt und gefördert.

 Wir bieten Hilfe:

  • bei sozialrechtlichen Fragen
  • bei der Klärung von Leistungsansprüchen
  • bei finanziellen Problemen

Daran bemisst sich, ob für die Menschen ein Leben in Würde möglich ist. Das Hilfehandeln richtet sich ethisch an dem verfassungsrechtlich festgestellten und zu sichernden menschenwürdigen soziokulturellen Existenzminimum aus. Hier setzt die diakonische soziale Arbeit an, indem sie konkret den Menschen hilft, ihnen Hilfe zur Selbsthilfe anbietet und indem sie sich sozialpolitisch für eine gerechte Gesellschaft einsetzt.

Die sozialrechtliche Beratung hat entsprechend ein doppeltes Mandat. Sie setzt sich für die Schwachen und für die am Rand Stehenden ein; sie setzt sich beispielsweise dafür ein, dass in benachteiligten Stadtteilen allein aufgrund von Sanierungen die Mieten nicht erhöht werden und sie begleitet Menschen bei Behördengängen; sie informiert Menschen über ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte und bietet Unterstützung an, so dass diese eingefordert werden können. Gegen fehlerhafte Verwaltungsakte wird Widerspruch eingelegt. Sozialpolitisch setzt sich unsere Beratung für Bedingungen einer gerechten Teilhabe für eine als sozial gerecht erlebte Gesellschaft ein, indem sie die systematische Ausgrenzung von Menschen in Armut und die ungerechte Verteilung von Gütern skandalisiert. Schließlich fordert sie eine materielle Existenzsicherung oberhalb des sozialstaatlich garantierten soziokulturellen Existenzminimums.